Das Thüringer Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, also für Zivil-, Familien- und Strafverfahren sowie für die Freiwillige Gerichtsbarkeit (zu der zum Beispiel Nachlassangelegenheiten und Grundbuchsachen gehören). In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen sind über 2.000 Menschen an 23 Amtsgerichten, vier Landgerichten und einem Oberlandesgericht beschäftigt. An insgesamt 36 Standorten arbeiten über 400 Richter*innen , fast 450 Rechtspfleger*innen, etwa 900 Urkundsbeamte*innen auf den Geschäftsstellen, rund 200 Justizoberassistent*innen, fast 70 Sozialarbeiter*innen und Bewährungshelfer*innen sowie rund 100 Gerichtsvollzieher*innen. Sie alle wirken mit, damit an den Thüringer Amts- und Landgerichten und dem Oberlandesgericht Recht gesprochen und durchgesetzt werden kann.
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